Berufung abgewiesen: Freiburger AfD-Mann Robert H. wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt

Am 30. Juli 2024 sprach das Landgericht sein Urteil in der Strafsache gegen Robert H. wegen gefährlicher Körperverletzung. Das Landgericht Freiburg wies die Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil ab, legte dem Angeklagten die gesamten Kosten des Verfahrens einschließlich die der Nebenklage auf.

Nach zwei Prozesstagen, am 23. Juli 2024 und am 24. Juli 2024, fiel am 30. Juli 2024 das Urteil gegen AfD- und Querdenken-Aktiven Robert H. wegen gefährlicher Körperverletzung. Die Strafgerichts-Kammer des Landgerichts Freiburg wies die Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil ab, legte dem Angeklagten die gesamten Kosten des Verfahrens und die der Nebenklage auf und folgte außerdem dem Vorschlag der Staatsanwaltschaft nicht, 20 Tagessätze der Strafe, wegen vermeintlich langer Verfahrensdauer, als vollstreckt anzusehen. Sollte das Landgerichts-Urteil nächste Woche in Kraft treten, gilt Robert H. also als vorbestraft.

In ihrer rund einstündigen Urteilsbegründung führte die Vorsitzende Richterin nochmal alle Beteiligten durch den gesamten Ablauf von vor rund drei Jahren.

Erster Akt

AfD- und Querdenkenanhänger Robert H. befand sich im Juni 2021 auf dem Heimweg als er meinte, von zwei Jugendlichen, die er dem linken Spektrum zuordnen zu können glaubte, beleidigt worden zu sein. Er wollte sie festhalten, begann sie zu filmen, was diese sich verbaten und rief zugleich die Polizei. Dann setzte er zum ersten mal an diesem Tag das Pfefferspray ein, setzte die Jugendlichen nach, wollte sie festhalten bis die Polizei eintreffen würde.

Zweiter Akt

Hier wurde nun das ältere Ehepaar A. auf die Situation aufmerksam und wollte den Jugendlichen beistehen. Zuvörderst ging es darum, einem der beiden Jugendlichen die Augen auszuspülen, nach dem Pfeffersprayangriff von Robert H.

Zudem forderte der Ehemann den Angreifer auf, endlich von „den Kindern“, wie er sie immer nannte, abzulassen, sie in Ruhe gehen zu lassen. Als er sich dann Robert H. in den Weg stellte, bekam erst er Pfefferspray in die Augen und dann auch noch seine Ehefrau.

Dritter Akt

Als Herr A. erlebte wie seine Ehefrau angegriffen wurde ging er auf Robert H. zu, soll auch versucht haben nach ihm zu treten, was H. dann mit einem Messerstich in die Brust beantwortete. Denn  zwischenzeitlich hatte H. das Messer, welches nach eigener Aussage immer bei sich führe, gezückt.

Das Urteil

Der erste Teil des Geschehens wurde eingestellt, bei dem dritten Teil wollte man nicht ausschließen, dass H. sich subjektiv in einer Notwehrlage fühlte. Demgemäß wurde Robert H. nur für den Pfeffersprayeinsatz gegen die Eheleute A. verurteilt. Im Rahmen der Urteilsbegründung wandte sich die Vorsitzende erst an Herrn A. und machte klar wie sehr dem Gericht die immer auch noch fortbestehende psychische Belastung für ihn und dessen Ehefrau bewusst sei. Dem Angeklagten gab sie auf den Weg, er möge es tunlichst unterlassen, künftig das Haus, mit Messer und Pfefferspray bewaffnet, zu verlassen.

Über das Urteil sprach Julian Rzepa von Radio Dreyeckland mit RDL-Gerichtskorrespondent Thomas Meyer-Falk. Im Beitrag sind auch O-Töne des Nebenklagevertreters Nikolai Erschig zu hören, den Rzepa nach der Urteilsverkündung interviewen konnte.


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