Untergetauchte Antifas stellen sich den Behörden

Sieben bislang per europäischem Haftbefehl gesuchte Antifaschist:innen haben sich am Montag an verschiedenen Orten in Deutschland den Behörden gestellt. Nach ihnen war fast zwei Jahre europaweit gefahndet worden.

„Wir leben in einer Welt, welche antifaschistische Praxis notwendig macht. In einer Welt, in der wir uns als Bewegung immer wieder dazu entscheiden müssen, gegen diese Zustände vorzugehen. In einer Welt, die uns manchmal zu Entscheidungen zwingt, die uns schwerfallen und bei denen es keine ideale Lösung gibt. In den letzten zwei Jahren hieß das für die Beschuldigten: Knast oder Untergrund. Welcher Weg für sie der richtige ist, können nur sie selbst entscheiden.“

Sieben bislang per europäischem Haftbefehl gesuchte Antifaschist:innen haben sich nach knapp zwei Jahren im Untergrund am Montagvormittag an verschiedenen Orten in Deutschland trotz einer drohenden Auslieferung nach Ungarn, wo ihnen der Prozess gemacht werden soll, gestellt. Diese zwei Jahre bedeuteten für die Gesuchten und ihr Umfeld Monate der Drangsalierung, medialen Öffentlichkeitsfahndungen, mehr als 20 Hausdurchsuchungen und SEK-Einsätze, Obervationen sowie Aquirierungsversuche durch den Verfassungsschutz.

Mangelnde Rechtsstaatlichkeit in Ungarn

Ungarn drängt darauf, die Festgenommenen vor ein Gericht in Budapest zu stellen. Dazu müsste Deutschland sie ausliefern. Den Gesuchten wird vorgeworfen, am „Tag der Ehre“, einem von Neonazis organisierten SS-Gedenkmarsch, in der ungarischen Hauptstadt mehrere Faschisten angegriffen zu haben. Menschenrechtler:innen bezweifeln, dass dort ein faires Verfahren auf sie wartet, und weisen auf die katastrophale Situation in ungarischen Gefängnissen hin.

Die Anwält:innen der sieben Betroffenen fordern die Bundesanwaltschaft auf, die Verfahren gegen ihre Mandant:innen in Deutschland zu verhandeln und sie nicht an die ungarische Justiz auszuliefern. Im Falle einer Auslieferung drohen den Verdächtigten in einem, besonders im Hinblick auf gravierende rechtsstaatliche Verhältnisse in Ungarn, unhaltbaren Verfahren bis zu 24 Jahre Haft. Als „menschenunwürdig“ bezeichnen die Anwält:innen die Haftbedingungen in ungarischen Knästen. Anfang des Jahres entzog die Europäische Komission Ungarn wegen Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit EU-Hilfsgelder in Milliardenhöhe.

„Der potentielle Auslieferungswille ist Ausdruck einer länderübergreifenden Jagd auf Antifaschist:innen“, heißt es in einer am Montagmittag veröffentlichten Erklärung der Sieben. „Deutsche und ungarische Behörden sind gewillt, hart gegen antifaschistische Praxis durchzugreifen.“

Solidaritätsbekundungen aus der Szene

Am Abend bekundeten einige Aktive der antifaschistischen Bewegung, die nach wie vor untergetaucht sind, ihre Solidarität mit den sieben Genos:innen in einer Erklärung. „Die Genoss:innen, die sich heute gestellt haben, haben in den vergangenen zwei Jahren bewiesen, dass es möglich ist, sich den Repressionsbehörden des Staates zu entziehen. Gerade im Angesicht steigender Repression sind die Erfahrungen der letzten zwei Jahre für uns als Bewegung wertvoll. Auf diese können wir aufbauen und das Leben im Untergrund ausbauen. Deshalb darf der Moment des selbstbestimmten Stellens nicht als eine Niederlage verstanden werden.“

„Die jüngsten Entwicklungen im Zusammenhang mit der koordinierten Verfolgung und Kriminalisierung der antifaschistischen Bewegung durch die deutsche und die ungarische Justiz stehen nicht etwa für eine Überlegenheit des repressiven Staates. Denn dem war es trotz der Ausschöpfung der gesamten Bandbreite polizeilicher und justizieller Maßnahmen und engster Zusammenarbeit mit europäischen und ungarischen Stellen nicht gelungen, die Untergetauchten zu fassen.“

Verbündete aus der antifaschistischen Szene organisierten spontan Kundgebungen in mehreren deutschen Städten, darunter Essen, Dortmund, Köln. Auch aus dem Ausland kamen Grußworte.

Die Entscheidung der sieben Antifas, sich zum jetzigen Zeitpunkt zu stellen, ist auch weder als Schwäche der Beschuldigten noch als Kapitulation vor den Ermittlungsbehörden zu verstehen. Vielmehr handelt es sich um einen selbstbestimmten Schritt in eine neue Phase dieses Verfahrens.

Der Kampf geht weiter, auch im Knast

Genau wie das Untertauchen – und eine niedrige zweilstellige Anzahl von Personen aus der organisierten antifaschistischen Bewegung befindet sich nach wie vor im Untergrund – kann auch die Entscheidung, in den Knast zu gehen, eine politische sein – nicht freien Herzens, wohl aber selbst gewählt. Denn der Knast ist in der Geschichte der organisierten linken Bewegung schon immer auch ein Ort der Auseinandersetzung mit dem Polizeistaat, lediglich ein weiterer Schauplatz der politischen und sozialen Kämpfe.

Sowohl in Deutschland als auch in Ungarn ermitteln Behörden in mehreren Verfahren u.a. wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und gefährlicher Körperverletzung. Im Rahmen des sogenannten „Antifa-Ost-Komplex“ wirft die Bundesanwaltschaft den sieben Gefassten und weiteren Personen vor, im Februar 2023 an Angriffen auf deutsche, polnische und ungarische Neonazis in Budapest beteiligt gewesen zu sein. In der ungarischen Hauptstadt findet jedes Jahr ein Waffen-SS-Gedenkmarsch mit Teilnehmer:innen aus ganz Europa statt, der den ungarischen Kollaborateuren mit dem deutschen Faschismus huldigt.

Trotz der dramatischen Lage in ungarischen Knästen lieferte Deutschland erst im vergangenen Sommer Maja T., ebenfalls Verdächtigte im „Antifa-Ost-Verfahren“, an Ungarn aus. Frühmorgens am X. Juni 2024 drangen mehrere Cops in Majas Zelle in der JVA X ein und verschleppten sie per Helikopter an die österreichische Grenze. Von dort aus fuhren sie die österreichische Polizei nach Ungarn gefahren.

Maja sitzt seit nun mittlerweile mehr als einem halben Jahr in ungarischer Isolationshaft. Einer ihrer Anwälte berichtet von Ungeziefer in den Zellen und teils verschimmeltem Essen. Ähnlich erging es auch der Ilaria Salis, die zunächst in Untersuchungshaft saß, dann aber aufgrund ihres Einzugs ins EU-Parlament von den ungarischen Behörden freigelassen werden musste.

Fadenscheiniges Vorgehen

Das Bundesverfassungsgericht hatte Majas Auslieferung am Vormittag des X. Juni in einer Eilentscheidung untersagt – doch die Beamten hatten da schon Tatsachen geschaffen. Das akribische Vorgehen der Polizei deutet daraufhin, dass die Auslieferung von langer Hand geplant sein musst. und in Maja einer von langer Hand geplanten Aktion ins Ausland verfrachtet. Der Jurist Martin Heger von der Berliner Humboldt-Universität spricht in diesem Zusammenhang von einer Orchestrierung durch die Behörden, um Majas Rechtsschutz auszuhebeln. „Das halte ich für eine sehr, sehr problematische Gesamtentscheidung“, sagt Heger dem NDR.

„So wie es den Behörden in den letzten zwei Jahren nicht gelungen ist, uns unsere Freiheit zu nehmen oder uns in die Enge zu treiben, wird es ihnen in den kommenden Jahren nicht gelingen, unsere Überzeugungen zu brechen, uns zu spalten oder gegeneinander auszuspielen.“ – Erklärung der sieben aufgetauchten Antifaschist:innen

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