Freiburger Uni-Mitarbeiter filmte heimlich über 800 Frauen – Milde Strafe sorgt für Protest

Ein Freiburger Uni-Mitarbeiter filmte über Jahre hinweg heimlich hunderte Frauen in intimsten Gegebenheiten. Trotz mehr als 800 Betroffenen fällt das Urteil extrem gering aus. In Freiburg formiert sich prompt Protest gegen Urteil und herrschende Gesetzeslage.

Michael W., ein 57-jähriger Mitarbeiter des Service Centers der Universität Freiburg, filmte seit 2009 heimlich über 800 Frauen am Arbeitsplatz, auf Dienstreise und vor allem im Bad einer von ihm primär an Erstsemesterinnen vermieteten Wohnung mithilfe versteckter Videokameras.

Unter dem Vorwand von Reparaturen betrat der Täter wöchentlich, später sogar mehrmals pro Woche mit einem eigenen Schlüssel die Wohnung, um Speicherkarten auszutauschen. Aufgefallen waren die Taten, weil eine Mitbewohnerin der WG das summende Netzteil der Kamera bemerkte.

Der Täter speicherte dabei tausende Videos auf seinen Festplatten, auf denen er die Dateien nach Vornamen, Herkunft und „Special“ sortierte und dieses nutzte, um sich selbst zu befriedigen.

Gesetze erlauben milde Strafe

Vergangenen Montag fand im Amtsgericht Freiburg der erste und einzige Verhandlungstag zu diesem Fall statt. W. wurde zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung aufgrund von Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§201a StGB) verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte 2,5 Jahre ohne Bewährung gefordert.

Auffällig am Tatvorwurf nach §201a StGB ist, dass dieses Vergehen rechtlich nicht als Sexualdelikt anerkannt, sondern nur als Privatsphärendelikt behandelt wird. Als solches anerkannt würde es sich um eine „Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen“ (§184k StGB) handeln. Dafür muss ein Körperteil jedoch „bedeckt“ beziehungsweise die gefilmten Bereiche „gegen Anblick geschützt“ sein, was zum Beispiel unter der Dusche natürlich nicht gegeben ist. Das Gesetz bezieht sich also nur auf Fälle wie Upskirting oder das Filmen vom Ausschnitt.

Der § 201a hingegen wirkt, weil es sich um Aufnahmen in einem „besonders geschützten Raum“ handelt. Heimliche Bildaufnahmen in der eigenen Wohnung werden somit nicht als Sexualdelikt geführt.

Hunderte Fälle verjährt

Doch selbst nach diesem Paragraphen werden die meisten Vorfälle nicht bestraft werden: Von den über 800 betroffenen Personen wurden vor Gericht jedoch nur Fälle mit 70 Betroffenen zwischen 2019 und 2024 behandelt, da alle anderen Fälle verjährt sind. Die Definition eines Falles bezieht sich hier außerdem nicht auf die jeweils betroffenen Personen, sondern auf jedes Austauschen der Speicherkarte. Somit wurden tatsächlich nur 61 Fälle verhandelt. Gegenüber Perspektive Online äußerte sich W.’s Anwalt nicht zu den verjährten Fällen.

Der Täter wurde zwar außerdem dazu verpflichtet, Schmerzensgeld in Höhe von jeweils 3500 Euro an nur 30 der Betroffenen, also insgesamt 105.000 Euro, zu zahlen. Ein Großteil der Betroffenen wird also keinen Cent davon sehen.

Viele der Betroffenen wurden bisher auch nicht identifiziert und finden erst jetzt über Berichterstattungen heraus, dass sie selbst Betroffene sind. Unmittelbar nachdem die Betroffenen die Kamera gefunden hatten, mussten sie sich außerdem eigenständig darum kümmern, eine andere Unterkunft zu finden und für diese zu zahlen, da sie Angst hatten, der Vermieter könne jederzeit noch zurückkommen.

Reaktion der Universität

W. war Mitarbeiter der Universität Freiburg im Service Center. Darin war er vor allem auch Studierendenberater, in der tiefgreifendere Betreuung mit Studierenden stattfindet. Auf diese Weise erhielt er Zugang und vermittelte seine Wohnung an hunderte junge Student:innen, die er später heimlich filmte.

Nachdem die Universität im Februar 2024 erfuhr, dass ihr Mitarbeiter in seiner privaten Mietwohnung heimliche Videoaufnahmen von Studentinnen gemacht hatte, sprach sie eine fristlose Kündigung aus und verwehrte W. den Zutritt zum früheren Arbeitsplatz. Erst deutlich später wurde die Universität von Beschäftigten informiert, dass W. auch im Bereich der Universität – so etwa in WCs, am Arbeitsplatz und bei einer Dienstreise – heimlich Mitarbeiter:innen und Student:innen gefilmt hatte.

Das ist insofern relevant, dass W. gegen die fristlose Kündigung eine Kündigungsschutzklage erhob, da diese als Reaktion auf das Filmen im privaten Raum und nicht in der Universität ausgesprochen wurde. Bei diesem Prozess einigte man sich auf einen Vergleich, laut der Universität geschah dies im Interesse „so schnell wie möglich zu gewährleisten, dass er keinesfalls an seinen Arbeitsplatz zurückkehrt, auch nicht für die Dauer eines vermutlich langwierigen Prozesses“.

Laut der Badischen Zeitung zahlte die Uni in diesem Kontext eine Abfindung von rund 25.000 Euro. Dies stritt die Universität gegenüber Perspektive Online ab. Stattdessen seien „bestehende Ansprüche“ wie „Urlaubsabgeltung und Zeitguthaben“ geregelt worden. Auch arbeite man an einer „Weiterentwicklung bestehender Maßnahmen gegen Machtmissbrauch und sexuelle Belästigung“. Wie man dies konkret in Angriff nehmen wolle, erklärte die Universität nicht weiter.

„Dieser Staat schützt mich nicht“

Diesen Umgang wollen sich Freiburger Student:innen nicht gefallen lassen. So organisieren unter anderem das Frauenkollektiv und Studierendenkollektiv Protest. Dabei machen sie auch klar, dass es sich dabei keineswegs um einen besonderen Einzelfall handelt, sondern patriarchale Gewalt auch in Freiburg und Umgebung kontinuierlich auf der Tagesordnung steht und verweisen dafür auf verschiedene Beispiele.

Im Dezember wurde ein Verfahren gegen einen Umkircher Arzt eingestellt, der eine Patientin missbrauchte, dies auch gestand, jedoch nur 7.500 Euro zahlen musste. Ein anderer Arzt im Hochschwarzwald durfte seine Praxis trotz wiederholtem sexualisiertem Missbrauch behalten und darf nun lediglich Frauen unter einem gewissen Alter nicht mehr behandeln. Vergangenes Jahr ermordete ein Freiburger Polizist seine Ex-Partnerin in Lahr und erschoss sich selbst.

„Auch um den 8. März herum zeigte der Staat sein wahres Gesicht, wenn es um den Kampf gegen das Patriarchat geht“, erklärte eine Sprecherin des Studierendenkollektivs gegenüber Perspektive Online. An der Vorabenddemonstration zum 8. März belästigten Faschisten die Teilnehmerinnen, wurden handgreiflich und zeigten Hitlergruß. Die Polizei sah keinen Grund einzugreifen, schrie stattdessen die Versammlungsleitung an. Solange „nichts passiert“ wäre, müssten sie auch nicht eingreifen. „Man ist also vollständig auf sich allein gestellt.“

Hingegen geht die Polizei deutlich anders mit antipatriarchalem Protest um: Am 8. März selbst solidarisierten sich Demonstrierende mit Aktivist:innen, die ein Banner aufhängten. Daraufhin griff die Polizei die Demonstration mit Pfefferspray an und wurde handgreiflich.

„All diese Fälle verdeutlichen, warum gerade diesen 8. März so oft gerufen wurde ‚Dieser Staat schützt mich nicht – meine Schwestern schützen mich.‘ Man kann nämlich nicht auf diesen Staat vertrauen, wenn man selbst patriarchale Gewalt erlebt. Man wird nicht ernst genommen, rechtliche Lücken sind egal und solange es noch nicht zu schlimm ist, kann man eh nichts machen.“, erklärte die Sprecherin weiter.

Rund 300 Menschen haben am Montag vor dem Kollegiengebäude I der Universität Freiburg gegen das milde Urteil und sexualisierte Gewalt in patriarchalen Gesellschaftsstrukturen demonstriert – organisiert vom Freiburger Frauenkollektiv und Studierendenkollektiv. Sie machten deutlich, dass der Fall nicht als Einzelfall zu sehen sei, sondern symptomatisch für patriarchale Gewalt stehe. Gemeinsam mit zahlreichen Betroffenen forderten sie eine konsequente Aufarbeitung der Tat, bessere Schutzmaßnahmen und Transparenz seitens der Universität.

„Das Urteil ist ein Schlag ins Gesicht für alle Frauen“, sagte eine 22-jährige Studentin auf der Demo, die selbst betroffen war. Wie am Dienstag bekannt wurde, hat die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.

Zuerst veröffentlicht auf Perspektive Online (CC BY-NC-SA 4.0, edited)

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