Freiburg diskutiert über Gefängnisstrafe wegen Schwarzfahren

Menschen, denen in Deutschland das Geld für ein Zugticket fehlt, müssen wegen eines Naziparagrafen ins Gefängnis. Auch die Freiburger VAG sieht bislang nicht von Strafanzeigen fürs Schwarzfahren ab.

„Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.“ Paragraf 265a StGB

Acht Monate, oder 240 Tage. So lange saß im vergangenen Jahr eine Person wegen Fahren ohne Fahrschein im Gefängnis – die längste sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe wegen „Erschleichens von Leistungen“ in Baden-Württemberg. Oder: Ein 37-jähriger erwerbsloser Familienvater aus Freiburg, der 2024 für 15 Tage hinter Gitter musste, weil er weder für einen Fahrschein von Freiburg nach Emmendingen, noch für die darauf folgende Geldstrafe Mittel aufbringen konnte. Nur zwei Beispiele der drastischen Konsequenzen, die – basierend auf einem klassistischen Gesetz aus der Nazi-Zeit – seitens der Polizei und des Staates drohen, wenn ein paar Euro für eine Zugfahrt fehlen. Konsequenzen, die in vielen Fällen deutlich härter ausfallen als beispielsweise gegen betrunkene Unfallfahrer.

Schätzungsweise 8000 bis 10.000 Menschen kommen in Deutschland jedes Jahr in Haft, weil sie wiederholt eine Strafe – üblicherweise in Höhe von 60 Euro, ein sogenanntes „erhöhtes Beförderungsentgeld“ – nicht bezahlen können. Im Jahr 2023 saßen nach Angaben des Statistischen Bundesamts jeden Monat bundesweit zwischen 4332 und 5435 Menschen eine „Ersatzfreiheitsstrafe“ ab, jeder vierte von ihnen wegen des „Erschleichens von Leistungen“. Laut baden-württembergischem Justizministerium betrug die durchschnittliche Haftdauer bei Ersatzfreiheitsstrafen wegen „Erschleichens von Leistungen“ im Jahr 2024 in Baden-Württemberg 55 Tage.

INFO
Im öffentlichen Personennahverkehr steht der umgangssprachliche Begriff „Schwarzfahren“ für das Fahren ohne gültigen Fahrschein. Der juristische Fachausdruck dafür lautet „Erschleichen von Beförderungsleistungen“. Gemäß Paragraf 265a StGB ist die Beförderungserschleichung keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat. Meist begnügen sich die Verkehrsunternehmen mit einem „erhöhten Beförderungsentgelt“ in Höhe von 60 Euro. Wer jedoch wiederholt ohne Ticket erwischt wird, muss mit einer Anzeige und im schlimmsten Fall mit Gefängnis rechnen.

Den ersten Anstoß für die Inhaftierungen wegen Fahrens ohne Fahrschein geben die Verkehrsverbünde. Wenn jemand das erhöhte Beförderungsentgelt nicht bezahlen kann, erstatten sie Anzeige, woraufhin die Staatsanwaltschaft ein Verfahren einleitet und in der Regel beim Gericht den Erlass eines Strafbefehls beantragt. Anhand dieses Erlasses verhängt das Gericht ohne Verhandlung eine (Geld-)Strafe. Wer dagegen innerhalb von zwei Wochen keinen Einspruch erhebt, gilt als verurteilt. Das Urteil erreicht die Betroffenen auf dem Postweg, heißt: Von vorne herein massiv benachteiligt ist, wer keinen festen Wohnsitz hat oder auch beispielsweise von einer Suchtkrankheit oder ähnlichem betroffen ist.

Als Strafmaß für Paragraf 265a sieht das Gesetz bis zu einem Jahr Haft oder Geldstrafe vor. Eigentlich hat jeder Verurteilte die Möglichkeit, eine Geldstrafe abzuarbeiten. Wenn der Verfolgte jedoch nicht erreichbar ist, greift die sogenannte „Ersatzfreiheitsstrafe“: Die Geld- wird zu einer oft mehreren Monate langen Haftstafe umgewandelt. Im Knast sitzen die Verurteilten dann wegen eines Bagatelldelikts wie Schwarzfahren neben Mördern und Vergewaltigern.

Das sind die Zahlen für Freiburg

Die Freiburger Verkehrs AG (VAG) gibt die Anzahl der Fahrten ohne Fahrschein in ihrem Einzugsbereich für 2016 mit 12.700 an, was etwa zwei Prozent aller Fahrten in jenem Jahr entspricht. Manche dieser Fälle bringt die VAG zur Anzeige, und die Behörden müssen dem Fall nachgehen. 2024 wurden 630 von 4800 erwischten Passagieren angezeigt.

Das Freiburger Polizeipräsidium – zuständig für die Stadt Freiburg sowie die Landkreise Emmendingen, Breisgau-Hochschwarzwald, Lörrach und Waldshut – bearbeitete im Jahr 2014 insgesamt 4341 Strafanzeigen wegen „Leistungserschleichung“. Ein Jahr später waren es schon 5563, ein Anstieg um gut 28 Prozent. Betrachtet man die Statistiken für das Freiburger Stadtgebiet, fällt die Zunahme noch deutlicher aus: Hier kletterte die Zahl von 2285 Fällen im Jahr 2014 um mehr als 70 Prozent auf 3898 im Jahr 2015.

Freiburg diskutiert im Haus der Jugend

In diesem Kontext fand Mitte Mai eine Diskussionsveranstaltung im Haus der Jugend in Freiburg statt, bei der VertreterInnen der Initiative Freiheitsfonds sowie der Arbeitskreise Kritische Soziale Arbeit und Kritische Jurist*innen mit VAG-Vorstand Oliver Benz über Sinn, Zweck und eine mögliche Abschaffung des Nazi-Paragrafen 265a debattierten. Im Laufe der Diskussion wird Benz mit der Tatsache konfrontiert, dass bereits zahlreiche Städte in Deutschland generell auf Strafanzeigen wegen Schwarzfahren verzichten. Seit 2012 macht das beispielsweise Bremerhaven, seit 2023 Karlsruhe, Köln, Bonn, Düsseldorf, Münster, Bremen, Wiesbaden, Mainz, Potsdam, Halle, Leipzig und Dresden. Seine wenig überraschende Entgegnung:

„Wir haben natürlich kein Interesse, dass Personen ins Gefängnis kommen. Trotzdem gibt es Situationen, in denen in wir einen Strafantrag, eine Strafanzeige, brauchen. Insbesondere dann, wenn unsere Kontrolleurinnen und Kontrolleure beleidigt oder angegriffen werden. Aber auch dann, wenn Betrugsvorfälle stattfinden oder Fahrscheine gefälscht werden. Oder auch, wenn es notorische Schwarzfahrerinnen und Schwarzfahrer sind, die nicht aus finanziellen Gründen Schwarzfahren, sondern aus Lust und Laune.“ VAG-Chef Oliver Benz

Der Staat als Geldeintreiber für Konzerne

Öffentliche wie private Verkehrsdienstleister profitieren von der Regelung nach Paragraf 265a gleich auf doppelte Weise: erstens durch die eingeforderten Strafzahlungen, die vor der durch die Anzeige aufgebauschten Drohkulisse viel leichter erpresst werden können. Zweitens wälzen die Verkehrsbetriebe die Arbeit des Geldeintreibens an staatliche Ermittlungsbehörden ab. Würde Schwarzfahren nicht mehr als Straftat, sondern als Ordnungswidrigkeit eingestuft, müssten sie – wie alle privaten Unternehmen – vor ein Zivilgericht ziehen, um ihre finanziellen Ansprüche einzuklagen. Wollte man so jeden einzelnen erwischten Fahrgast belangen, würde das erheblichen Aufwand und Kosten nach sich ziehen. Da ist es aus unternehmerischer Perspektive deutlich bequemer, wenn Polizei und Justiz diese Aufgabe übernehmen. Bosse wie VAG-Chef Benz haben also wenig Interesse daran, dass sich an der derzeitigen Handhabung etwas ändert.

Gleichwohl kommt im öffentlichen Diskurs immer wieder die Diskussion auf, das Fahren ohne Ticket von einer Straftat zu einer Ordnungswidrigkeit herabzustufen. Noch im vergangenen Jahr hatten sich sowohl der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) als auch der damalige Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) dafür ausgesprochen, den Straftatbestand des Schwarzfahrens in einen weniger schwerwiegenden Delikt umzuwandeln. Als wichtigstes Motiv nannten die beiden seinerzeit die Entlastung der Justiz. Passiert ist letztlich wenig, sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene. Wohl auch, weil der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) gegen eine Entkriminalisierung mobilisiert hat.

Konsequenzen rechter Politik: Die Ärmsten leiden am meisten

Zurück zur besagten Diskussionsveranstaltung. Ein Sprecher von Freiheitsfonds nennt einige Fälle von Menschen, die aufgrund des Paragrafen schwere Repressionen zu erleiden hatten. Er berichtet von einer Frau, die sich gemeldet habe: Sie habe nach einem Fall von häuslicher Gewalt Anzeige bei der Polizei erstatten wollen. Auf dem Revier sei sie stattdessen inhaftiert worden, weil gegen sie ein Haftbefehl vorgelegen habe. Die Frage nach der Verhältnismäßigkeit stellt sich auch bei der Geschichte eines Mannes, der nach fünf Jahren Wohnungslosigkeit in eine eigene Unterkunft gezogen ist, dem jetzt aber wegen einer Ersatzfreiheitsstrafe der Verlust der Wohnung droht. Eine für ihn Gefängnismitarbeiterin meldete sich bei Freiheitsfonds und bat darum, ihren Häftling freizukaufen. Das Fazit des Freiheitsfonds-Sprechers: „Der Staat sperrt Menschen ein – und ruft dann einen spendenfinanzierten Verein um Hilfe.“

INFO
Die Initiative Freiheitsfonds aus Berlin sammelt Geld und kauft Menschen aus dem Gefängnis frei, die zu einer „Ersatzfreiheitstrafe“ verurteilt wurden. Seit Dezember 2021 kamen dadurch fast 1300 Menschen wieder in Freiheit. Gegen Zahlungen von mehr als 1,1 Millionen Euro blieben ihnen insgesamt 237 Haftjahre verschont. Durch die verhinderte Haft spart dem Staat 18,4 Millionen Euro.

Kriminalisierung von Armut

87 Prozent der auf Grundlage von Paragraf 265a Inhaftierten sind nach Angaben von Freiheitsfonds erwerbslos, jeweils 15 Prozent suizidgefährdet und ohne festen Wohnsitz, jeder Dritte ist suchtkrank. Die Betroffenen sind in der Regel nicht in der Lage, die Kosten für einen Fahrschein oder die darauf folgende Geldstrafe aus eigener Tasche zu begleichen. Ein Großteil der Geldstrafen belaufe sich auf Tagessätze von gerade einmal zehn bis 30 Euro, was einem monatlichen Nettoeinkommen des Verurteilten zwischen 300 und 900 Euro entspricht.

Die repressiven staatlichen Maßnahmen, die von kompromisslosen Verkehrsbetrieben durch Aufgabe einer Strafanzeige in die Wege geleitet werden und in der Folge Polizei und Staatsanwaltschaften auf den Plan rufen, treffen arme und erwerbslose Menschen am heftigsten. Somit ist Paragraf 265a eine besonders perfide Form der Kriminalisierung ökonomischer Ungleichheit.

Paragraf 265a stammt aus der Nazi-Zeit

Vor der Einführung des Paragrafen in den 1930er Jahren war die unerlaubte Inanspruchnahme von öffentlichen Leistungen – wie etwa das Fahren ohne Fahrschein in öffentlichen Verkehrsmitteln – strafrechtlich nur schwer nach dem Straftatbestand des Betrugs zu fassen, denn dieser setzt eine bewusste Täuschung des Täters voraus. Wenn ein Fahrgast aber einen Regionalzug oder eine Straßenbahn betritt, ohne dass dabei direkt eine Kontrolle stattfindet, fehlt dieses Merkmal der vorsätzlichen Irreführung. Aus Sicht der Nazis musste an dieser Stelle also juristisch nachgebessert werden, denn wer kein Geld für eine Fahrkarte aufbringen konnte, war zwar in der Öffentlichkeit ohnehin schon als „Asozialer“ verschrien, verdiene es aber auch, ganz aus der Gesellschaft ausgestoßen zu werden und die vollen staatlichen Repressionen zu spüren zu bekommen.

Um genau diese rechtliche „Lücke“ zu schließen, führt der nationalsozialistische Polizeistaat am 28. Juni 1935 Paragraf 265a mit genau dieser Nummerierung und quasi wortgleich in die Strafgesetzgebung des Dritten Reiches ein. Die Nationalsozialisten schufen damit einen neuartigen Straftatbestand, der das „Erschleichen“ von Leistungen unter Strafe stellt, auch wenn keine direkte Täuschung durch den Täter vorliegt.

Der Paragraf 265a, eine der 1935 eingeführten Neuerungen im Strafgesetzbuch. Foto: Fabian Kienert
Der Paragraf 265a, eine der 1935 eingeführten Neuerungen im Strafgesetzbuch. Quelle: Fabian Kienert

Karlsruher Initiative

Für Gesetzesänderungen im Strafgesetzbuch ist zwar der Bundestag zuständig. Kommunen haben aber die Möglichkeit, mittels Beschluss ihre städtischen Betriebe anzuweisen, auf die Erstattung von Strafanzeigen gegen Schwarzfahrer zu verzichten. In Karlsruhe stand das schon einmal zu Debatte, als die Partei Die Linke Anfang 2024 eine entsprechende Initiative eingebracht hat: „Auto abstellen ohne Parkschein zu lösen – kostet beim Erwischt werden maximal 40 Euro und kann hundertmal wiederholt werden. Dagegen werden bei einer Fahrt ohne Ticket 60 Euro erhöhtes Beförderungsentgelt fällig – plus eine Strafanzeige on Top ab dem dritten Mal. Da muss man sich wirklich fragen, ob hier die Relationen stimmen“, erklärte Mathilde Göttel damals im Gemeinderat und überzeugte offenbar auch ihre Kolleginnen und Kollegen: Eine Mehreheit des Karlsruher Gemeinderats spricht sich in einer Abstimmung für den Verzicht auf Strafanzeigen aus.

Doch die Karlsruhe Verkehrsbetriebe stellen sich quer und halten bis heute an Strafanzeigen fest. Lediglich die Bedingungen wurden leicht abgemildert: Zu einer Anzeige kommt es nun statt nach drei Fällen in drei Jahren erst nach drei Fällen innerhalb eines Jahres. „Diese Regelung ist ein halbherziger Schritt, der das grundlegende Problem nicht löst: Menschen können nach wie vor wegen einer Bagatelle wie Fahren ohne Fahrschein kriminalisiert und inhaftiert werden“, so Franziska Buresch, Fraktionsvorsitzende der Karlsruher Linken.

In Freiburg will die VAG will auch weiterhin an Strafanzeigen festhalten. Sie hat sich aber auch zu minimalen Zugeständnissen bereit erklärt: Spätestens beim dritten Mal innerhalb von zwei Jahren sollen Personen ohne Fahrschein weiterhin eine Anzeige kassieren, statt wie bisher innerhalb von drei Jahren.

„Werden weiter kommunalpolitisch kämpfen“

Ein Mitglied des Arbeitskreises Kritische Soziale Arbeit äußert sich angesichts des Rückgangs der Strafanträge in den letzten Jahren kämpferisch: „Da gibt es immer Unschärfen: Nicht jede Person hat Zugang zu einem Sozialarbeiter. Wir werden weiterhin kommunalpolitisch dafür kämpfen, dass der Gemeinderat beschließt, dass die VAG auf Strafanträge verzichtet.“ Felix Efosa, Mitglied der Alternativen Fraktion im Freiburger Gemeinderat, will mit jenen Städten in Austausch treten, die ihren Verkehrsbetriebe bereits untersagt haben, Strafanzeigen zu stellen.

Neben politischen Debatten kommen Anstöße zu Reformen des Gesetzes regelmäßig aus der Zivilgesellschaft. Die Arbeitskreise Kritische Soziale Arbeit und Kritische Jurist*innen beispielsweise fordern den Freiburger Gemeinderat in einer Petition dazu auf, die Verkehrsbetriebe anzuweisen, auf die Strafanzeigen wegen Schwarzfahrens zu verzichten, „denn Menschen ins Gefängnis zu stecken, die eine Fahrkarte für 2,90 Euro nicht zahlen können, entspricht nicht der intendierten Stoßrichtung des Strafrechts, und ist wirtschaftlich unsinnig und vor allem: zutiefst ungerecht.“

„Kriminell ist nicht das Armsein. Kriminell ist das System, das diese Armut hervorruft.“

Die Frage nach der Abschaffung von Paragraf 265a ist nicht auf individueller Ebene zu lösen. Das Ziel kann nicht sein, dass es in der Verantwortung der einzelnen Kontrolleure liegt, darüber zu entscheiden, eine Strafanzeige gegen einen Fahrgast zu stellen oder nicht. Eine Entscheidung, die im schlimmsten Fall zu Verurteilung und Gefängnis führen kann.

Kriminell ist nicht das Armsein. Kriminell ist das System, das diese Armut hervorruft und einkalkuliert, in dem sich die Wenigen an der Armut der Vielen bereichern. Wer heute kein Geld für ein Ticket hat, hat es morgen auch nicht. Äußerungen von VAG-Chef Benz, nach der die Menschen „aus Lust und Laune“ ohne Ticket in einen Zug steigen, ist ein Schlag ins Gesicht all jener, die in Armut leben und denen grundlegende Ressourcen zur Teilnahme am öffentlichen Leben verwehrt bleiben, während sie für ihre Situation auch noch beschuldigt und verfolgt werden. Die gegenwärtige Gesetzeslage betraft Armut, nicht kriminelles Handeln. Statt den Armen die Schuld an ihren begrenzten ökonomischen Ressourcen zu geben, sollte die öffentliche Hand kostenlose Verkehrsinfrastruktur für alle bereitstellen.

Abgesehen von den tausenden Menschen, die vor unnötigen Haftstrafen bewahrt blieben, würde auch das Kollektiv finanziell von einem an den Bedürfnissen der Menschen orientierten Verkehrskonzept profitieren: Die Kosten, die der Gemeinschaft durch die Gefängnisaufenthalte entstehen und mit Steuergeld finanziert werden, übersteigen die Aufwendungen für ein alternatives Verkehrskonzept um ein Vielfaches.

Wäre das Strafrecht entnazifiziert und vom Paragrafen zur Leistungserschleichung befreit, könnte die Initiative Freiheitsfonds auf diese Art der Gefangenenbefreiung verzichten.

Mit Material von Radio Dreyeckland. (CC BY-NC 2.0)

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